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OLG Düsseldorf 18.03.2005 I-23 U 201/04, NWB 38/2005 S. 308

Steuerberatung | Pflicht zur umfassenden Beratung bei möglicher Gesetzesänderung

Das OLG Düsseldorf konkretisiert mit seinem Urt. v. - I-23 U 201/04 und im Anschluss an die Entscheidung des (NJW 2004, 3487) die Pflicht des Steuerberaters bei möglicher Gesetzesänderung dahingehend, dass jener im Zusammenhang mit der Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens durch das StSenkG v. (BGBl 2000 I S. 1433) bereits seit der Verabschiedung des Entwurfs v. gehalten war, sich aus allgemeinen Quellen über dessen näheren Inhalt zu unterrichten, um nach Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig klären zu können, ob seinem Mandanten daraus etwaige Nachteile drohen. Insoweit musste ein Steuerberater im Kontext einer Beratung über erhebliche Gewinnausschüttungen einer GmbH auf ihren Anteilseigner Letzteren auch darauf hinweisen, dass trotz der Anrechnung des Körpers...