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Finanzgerichtsordnung | Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen Sonderopfers
Hat ein Steuerpflichtiger nach einer Entscheidung des BVerfG für die Vergangenheit einen verfassungswidrigen Rechtszustand hinzunehmen und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entspricht es nach dem NWB MAAAB-61269 regelmäßig billigem Ermessen, dem Finanzamt die Verfahrenskosten auch insoweit aufzuerlegen, als der Steuerpflichtige bezüglich des verfassungswidrigen Sonderopfers nicht hat obsiegen können. Anmerkung: Das Kostenrisiko dürfte die Neigung der Finanzverwaltung, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln die Steuerfestsetzung vorläufig nach § 165 AO vorzunehmen, erhöhen. Im Streitfall wurden dem Finanzamt die Kosten für das Klage- und Revisionsverfahren auferlegt, nachdem der Kläger vergeblich die unzureichende Höhe des Kinderfreibe...