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StuB Nr. 10 vom Seite 477

Fehlende Unabhängigkeit des gesetzlichen Abschlussprüfers

von RA Mark T. Singer, Neuss

Mit Urteil vom  - II ZR 49/01 (NJW 2003 S. 970 = NZG 2003 S. 216 = ZIP 2003 S. 290) äußert sich der BGH im Kern zur aktuellen Thematik der Unabhängigkeit des gesetzlichen Abschlussprüfers und stellt hierzu fest, dass allein der Umstand, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung mit der Erstellung eines Verschmelzungswertgutachtens und der Ermittlung der Verschmelzungswertrelation beauftragt wurde, nicht per se gegen ihre Wahl zum Abschlussprüfer der aus der Verschmelzung hervorgegangenen Gesellschaft spreche. Eine Ausnahme wegen der Besorgnis der Befangenheit bestünde in diesem Fall allerdings dann, wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in diesem Gutachten nicht darauf hingewiesen habe, dass ihr eine sachgemäße Ermittlung der Verschmelzungswertrelation infolge des Verhaltens der zu prüfenden AG nicht möglich war.

I. Entscheidungssachverhalt

Anlass für die vorliegende BGH-Entscheidung gab die „verunglückte” Hauptversammlung der aus der Verschmelzung von Bayerischer Hypo und Bayerischer Vereinsbank hervorgegangenen HypoVereinsbank AG (HVB), die sich bereits kurz nach Vollzug der Verschmelzung mit Diskussionen und öffentlich ausgetauschten Vorwürfen darüber konfrontiert...