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StuB Nr. 10 vom Seite 475

Abzugsverbot für die Zuwendung von Vorteilen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Mitteilungspflicht der Finanzbehörde

(/S 0333 - 9 - 33)

Zu der Frage, ob die Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 3 EStG auch dann besteht, wenn die Belehrung gem. Rdnr. 30 des (BStBl I S. 1031 = StuB 2002 S. 1122) unterblieben ist, wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung vertreten: Bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht dürfen die erlangten Kenntnisse nach Rdnr. 30 des (a. a. O.) grundsätzlich nicht strafrechtlich verwertet werden. Da über die Frage des strafrechtlichen Verwertungsverbots letztlich im Strafverfahren zu entscheiden ist, besteht die Mitteilungspflicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unabhängig davon, ob ein strafrechtliches Verwertungsverbot eingreift.