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StuB Nr. 10 vom Seite 470

Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes

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Mit Urteil vom (StuB 2002 S. 1068) hat der BFH zum Schuldzinsenabzug bei der Anschaffung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen. Der BFH ist mit seiner Entscheidung vom letzten Absatz des (BStBl I S. 1130 = StuB 2000 S. 263) abgewichen, wonach die Grundsätze für die Zuordnung von Schuldzinsen im Fall der Herstellung eines Gebäudes in Erwerbsfällen keine Anwendung finden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung der Urteilsgrundsätze wie folgt Stellung genommen:

Die Rechtsgrundsätze über die Zuordnung von Schuldzinsen sind entsprechend dem Urteil vom (a. a. O.) in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Die Ausführungen im letzten Absatz des Schreibens vom (a. a. O.) sind insoweit überholt. Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten (und Anschaffungsnebenkosten) für die Zuordnung von Schuldzinsen ist zunächst eine gesonderte Zuordnung der Anschaffungskosten auf die jeweils eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteile erforderlich. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Stpfl. eine nach außen hin e...BStBl 1999 II S. 676