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Kein häusliches Arbeitszimmer bei Vermietung an den Arbeitgeber
In einem weiteren Fall (Urteil vom - VI R 147/00, StuB 2003 S. 470) hatte sich der BFH damit zu befassen, ob ein von einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber vermieteter Raum, den der Arbeitgeber als Büro nutzt und in dem der betreffende Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt, ein häusliches Arbeitszimmer ist, das der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG unterliegt. Der Kl. des erstinstanzlichen Verfahrens war einer von rund 150 „Außendienstmitarbeitern”, die nicht über einen Arbeitsplatz in den Räumen der Zentralstelle bzw. in einer Außenstelle ihres Arbeitgebers verfügten. Der Arbeitgeber mietete vielmehr für die Außendienstmitarbeiter jeweils einen Büroraum an, der sich im räumlichen Bezirk der jeweils betreuten Mandanten befand. Vermieter dieser Räumlichkeiten waren, wie auch im Streitfall, in ca. 50 Fällen „die Außendienstmitarbeiter” selbst. In den ca. 100 anderen Fällen waren die Mietverträge nicht mit den Arbeitnehmern, sondern mit anderen Personen und zwar zu den gleichen Konditionen wie auch mit dem Kl. geschlossen worden.
In dem zu entscheidenden Fall vermietete der Kl. seinem Arbeitgeber einen im Kellergeschoss seines Hauses gelegenen Büroraum, den der Arbeitgeber mit der erforder...