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Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene
(FinMin Nieders., Erlass vom 21. 3. 2003 - S 2176 - 67 - 312)
Die bundesweite Diskussion der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene aufgrund der (BFH/NV 1998 S. 781), vom - VIII R 42/96 (BFH/NV 1998 S. 783), vom - VIII R 62/95 (BFH/NV 1998 S. 779) ist noch nicht abgeschlossen. Mit hat der BFH entgegen der Auffassung im (DB 1992 S. 712) entschieden, dass eine bis einschließlich in den Steuerbilanzen einer Personengesellschaft gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum nicht gewinnerhöhend aufzulösen ist und auch eine Aktivierung des Versorgungsanspruchs in einer Sonderbilanz der Witwe zum nicht gefördert werden kann. Soweit Rechtsbehelfsverfahren anhängig sind, die dem Sachverhalt im Urteil vom - VIII R 42/96 (BFH/NV 1998 S. 783) entsprechen, bestehen keine Bedenken, dieses Verfahren im Sinne der noch nicht amtlich veröffentlichten BFH-Rechtsprechung abzuschließen. Das BMF-Schreiben (DB 1992 S. 712) ist insoweit nicht mehr anzuwenden.