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IWB Nr. 17 vom Seite 841 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 6 Seite 96

Das neue europäische Sozialrecht

von Matthias Henne, Deloitte & Touche GmbH, Düsseldorf

Die Bestimmungen der EU über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme basieren auf den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72. Dieses Regelwerk, das aus insgesamt mehr als 220 Artikeln besteht, ist seit Jahrzehnten der Garant dafür, dass Geldleistungen exportiert werden, medizinische Behandlungen für Arbeitnehmer und Touristen im anderen Mitgliedstaat erhältlich sind, Doppelversicherungen bei Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland vermieden und im anderen Staat zurückgelegte Versicherungszeiten gegenseitig berücksichtigt werden. Die VO 1408/71 wird seit ihrem Inkrafttreten vor mehr als 30 Jahren regelmäßig überarbeitet und an die Entwicklungen des Sozialrechts angepasst. Gleichwohl sind die Rechtsetzungsorgane der EU darin übereingekommen, dass das Koordinationsrecht aufgrund seiner zunehmenden Komplexität reformbedürftig ist. So sind beispielsweise neue Leistungsarten, wie die Vorruhestandsleistungen, in der VO 1408/71 nicht berücksichtigt. Den Besonderheiten dieser neuen Leistungsarten hatte der Verordnungsgeber nur durch spezielle Koordinierungsregelungen Rechnung tragen können. Zudem sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen des EuG...