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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht bei doppelt ansässigen Gesellschaften
Im BStBl I 2005, S. 727, wurde zu den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder: Gewerbesteuerpflicht bei doppelt ansässigen Gesellschaften (§ 2 Abs. 2 GewStG); Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit vom – Rs. C-212/97 (NJW 1999, S. 2027) – und vom – Rs. C-208/00 (NJW 2002, S. 3614) – auf Abschn. 13 Abs. 2 Satz 4 Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR) Stellung genommen.