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BMF 02.08.2005 IV C 8 - S 2411 - 8/05, IWB 17/2005 S. 971

Einkommensteuer | neues BMF-Schreiben zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG

Das BMF hat mit seinem Schreiben (IV C 8 - S 2411 - 8/05) vom 2. 8. 2005 zum Steuerabzug von Vergütungen, die ein beschränkt steuerpflichtiger Rechtsinhaber für die Überlassung ihm zustehender Rechte erhält, Stellung genommen. Anlass für die Erläuterungen ist das ) gewesen, das zeitgleich mit dem BMF-Schreiben im BStBl veröffentlicht wird. Das BMF stellt klar, dass die entgeltliche Überlassung eines Rechts beim beschränkt steuerpflichtigen Inhaber des Rechts zu inländischen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2a oder Nr. 3 EStG führt, wenn die Rechteverwertung Teil einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit im Inland ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind die Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig, wenn die zeitlich begrenzte, entgeltliche Überlassung eine...