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FG Hamburg 29.11.2004 III 352/02, BBK 18/2005 S. 4527

Lohnsteuerhaftung der GmbH & Co. KG für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH?

Eine GmbH & Co. KG haftet nicht für die Lohnsteuer des bei der Komplementär-GmbH angestellten Geschäftsführers. Bei verbundenen Gesellschaften ist nicht jede Gesellschaft Arbeitgeber des für mehrere Gesellschaften handelnden Geschäftsführers, sondern nur diejenige, von der angestellt ist und entlohnt wird.