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Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten
Für das Sponsoring von Sportveranstaltungen wird dem werbetreibenden Unternehmen häufig ein Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, der neben den üblichen Werbeleistungen auch die Überlassung von Eintrittskarten und die Bewirtung umfasst. Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Aufwendungen ist jedoch häufig strittig, da abzugsfähige und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben vermischt werden.
Das BMF hat nun im Schreiben vom eine Vereinfachungsregelung vorgestellt. Hierdurch sollen die Aufteilung in sofort oder beschränkt abzugsfähigen Aufwand sowie die Nachweispflichten erleichtert werden. Es werde nicht beanstandet, wenn die Aufwendungen des Gesamtpakets zu 40 % als Kosten für Werbung sofort und jeweils 30 % als Bewirtungskosten und für Geschenke beschränkt abgezogen werden. Der Ant...