Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuersatz für Verkauf von Süßigkeiten und Getränken
Verkauft der Betreiber eines Filmtheaters im Foyer, das erst nach Entwerten der Eintrittskarten betreten werden kann, Süßigkeiten und Getränke, unterliegen die insoweit erzielten Umsätze dem Regelsteuersatz, wenn Vorrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden.