Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltertätigkeit nach dem WoEigG
In der Praxis unterwerfen Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die selbst eine oder mehrere Wohnungen in derselben WEG im Eigentum haben bzw. einen Mehrheitseigentümer darstellen oder allein vertreten, ihr anteiliges Verwalterentgelt für ihre eigenen bzw. die von ihnen vertretenen Wohnungen nicht der Umsatzsteuer. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt dazu fest, dass Verwalter, die die Verwaltung der WEG betreiben, ihre Verwalterumsätze im Gegensatz zu den Leistungen der WEG nicht nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei behandeln dürfen. Wenn Verwalter, die als Wohnungseigentümer auch Mitglied in der WEG sind bzw. Wohnungseigentümer vertreten, den auf sie selbst entfallenden Kostenanteil für die Verwaltertätigkeit gegenüber der WEG nicht als Verwaltervergütung berechnen bzw. mit dem auf sie entfallend...