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Verlustübernahme nach § 302 AktG als Organschaftsvoraussetzung
Für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft ist bei sinnorientierter Auslegung des Begriffs „vereinbart” in § 17 Nr. 2 KStG lediglich erforderlich, dass neben den Voraussetzungen von §§ 14, 17 Nr. 1 KStG ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen und dabei/dadurch die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG herbeigeführt wird (Änderung der Rspr.).