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BFH I R 68/05, NWB direkt 37/2005 S. 7

Verlustabzugsbeschränkung des § 8 Abs. 4 KStG

Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8 Abs. 4 KStG greift bei einem fehlenden sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Zuführung neuen Betriebsvermögens und der Veräußerung der Geschäftsanteile nicht ein. Eine Körperschaft verliert nicht deswegen ihre wirtschaftliche Identität, weil nach der Anteilsveräußerung irgendwann und ohne einen dazu bestehenden Zusammenhang eine Veränderung im Betriebsvermögen eintritt.