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FG Schleswig-Holstein 14.04.2004 4 K 32/04, NWB direkt 37/2005 S. 3

Nationale Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungsvorschriften widersprechen nicht der 6. EG-RL

Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich für die Steuerschulden der von ihm vertretenen Gesellschaft. Die nationalen Haftungsvorschriften widersprechen nicht der 6. EG-RG.