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Der erste Schritt zur Pauschalsteuer für WM-Tickets?
BMF schafft Abgeltungsmöglichkeit für Nutzung von VIP-Logen
Mit Schreiben v. - IV B 2 - S 2144 - 41/05 hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen. Das Schreiben bietet die Möglichkeit, die Steuerpflicht des Zuwendungsempfängers durch eine pauschale Versteuerung beim Zuwendenden abzugelten. Noch offen ist, ob eine solche „Abgeltungssteuer” auch für „normale” WM-Tickets und sonstige Zuwendungen von dritter Seite ermöglicht wird.
Anwendungsbereich
Das BMF-Schreiben gilt lediglich für Aufwendungen für sportliche Veranstaltungen, bei denen der Steuerpflichtige für seine Zuwendung als Gegenleistung Werbemaßnahmen erhält. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass hier ein Gesamtpaket von Leistungen vorliegt, das neben den Werbeleistungen (z. B. Lautsprecheransagen, Werbung in Vereinsmagazinen) auch Eintrittskarten für VIP-Logen enthält. Dadurch können z. B. Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer zum Besuch der Veranstaltungen eingeladen und bewirtet werden. Teilweise ist die Nutzung der Logen auch außerhalb der Sportveranstaltungen, z. B. für geschäftliche Besprechungen, möglich.
Steuerliche Beurteilung der einzelnen Leistungen
Für die steuerliche Beurt...