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Angemessenheit von Verrechnungspreisen im Konzern
BFH bemisst Verlustphase großzügig
Der entschieden, dass die Festsetzung der Konzessionsabgabe durch die Trägergemeinde zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn sie dem Fremdvergleich nicht standhält. Allerdings legt der BFH in seinen weiteren Ausführungen den Begriff des Fremdvergleichs in Bezug auf die mittelfristigen Ergebniserwartungen eines fremden Dritten zu Gunsten des Steuerpflichtigen etwas großzügiger aus, als bislang gemeinhin angenommen wurde.
Der Streitfall
Betroffen war eine Gasversorgungs-GmbH in Gemeindeeigentum, die 1990 die Exklusivversorgungsrechte für die Einwohner der Gemeinde vom bisherigen Versorger, einem regional tätigen Unternehmen an der die Gemeinde nicht beteiligt war, übernahm. Die für die Versorgung notwendigen Anlagen kaufte sie ihrem Vorgänger zum Sachwert und nicht etwa zum niedrigeren Ertragswert ab. Vom Anbeginn an verlangte die Trägergemeinde die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe. Das trug dazu bei, dass die GmbH bis 1994 einen jährlichen Verlust von jeweils mindestens 300 000 DM erlitt. In 1995 und in 1996 erwirtschaftete sie einen Reingewinn von 69 000 DM bzw. 93 000 DM. Erst ab 1999 ...