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Bewertung | Abschlag auf den Bodenrichtwert wegen Übergröße des Grundstücks
Das NWB YAAAB-60912 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein niedrigerer Wert als der vom Gutachterausschuss angegebene Bodenrichtwert kann der Feststellung eines Grundstückswerts jedenfalls dann nicht zugrunde gelegt werden, wenn lediglich geltend gemacht wird, die Höhe des Bodenrichtwerts an sich sei unzutreffend. (2) Ein Abschlag auf den Bodenrichtwert wegen der Größe des zu bewertenden Grundstücks ist nur vorzunehmen, wenn der Gutachterausschuss Umrechnungskoeffizienten für die Grundstückgrößen vorgegeben hat (vgl. R 161 Abs. 3 ErbStR). – Anmerkung: Im Streitfall ist als Mindestwert eines 5 790 qm großen, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks der Bodenwert als Mindestwert angesetzt worden (§ 146 Abs. 6, § 145 Abs. 3 BewG). Die Entscheidung macht deutlich, dass i. d. R. Einwendungen gegen die...