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Lohnsteuer | Leistungen der Krankenkasse für eine Ersatzkraft im Rahmen der Haushaltshilfe an Angehörige
Wie der NWB MAAAB-60916 entschieden hat, unterliegen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für eine Ersatzkraft im Rahmen der Haushaltshilfe an nahe Angehörige (§ 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V) nicht dem Progressionsvorbehalt. Dazu führt der Senat weiter aus: Dem Angehörigen kann die aufgrund des Versicherungsverhältnisses erbrachte Leistung nicht als eigene Einnahme zugeordnet werden. Für den Versicherten als Zahlungsempfänger stellt die Erstattungsleistung keinen Lohnersatz dar, weil sie nicht an die Stelle eines eigenen Lohnanspruchs aus einem Arbeitsverhältnis tritt.