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Zahlen zur Kontostammdatenabfrage
Im Zeitraum seit dem Inkrafttreten des § 24c KWG am bis zum sind insgesamt 72 093 automatisierte Abrufe von Kontoinformationen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgenommen worden.
Davon zu unterscheiden sind die automatisierten Abrufe von Kontoinformationen nach dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (§§ 93, 93b AO). Im Zeitraum vom bis zum sind insgesamt 1 738 automatisierte Abrufe von Kontoinformationen nach den §§ 93, 93b AO durch das Bundesamt für Finanzen durchgeführt worden (BT-Drucks. 15/5928 v. ).