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BBV Nr. 9 vom Seite 39

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Redaktion

Einem Kunden, der sich bei der Geldanlage durch ein Kreditinstitut beraten lässt, muss der Hinweis auf einen sich abzeichnenden aktuellen Abwärtstrend der Anlage bzw. dem starken Verfall einzelner Werte des Anlagefonds gegeben werden. Ist die Empfehlung in Bezug auf die Person des Bankkunden nicht anlegergerecht, macht sich das Kreditinstitut ihr gegenüber schadensersatzpflichtig (OLG Frankfurt, Urt. v. - 13 U 24/03).