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Wertpapierhandelsfonds
Einkommensteuer: Top, Erbschaftsteuer: Flop?!
Seit einigen Jahren sind im Bereich der geschlossenen Fonds sog. Wertpapierhandelsfonds am Markt vertreten. Diese sind so konzipiert, dass der Anleger im Beitrittsjahr eine hohe Verlustzuweisung erhält.
Nachfolgend werden die einkommensteuerlichen, aber auch die erbschaftsteuerlichen Besonderheiten einer solchen Fondsbeteiligung beleuchtet. Dabei wird auch auf die derzeit diskutierten Gesetzesvorhaben eingegangen, – wie und wann sie auch kommen mögen. S. 14
Das einkommensteuerliche Konzept
Damit das Konzept aufgeht, muss jeder der folgenden Punkte erfüllt sein, denn ansonsten kommen nahezu keine Anfangsverluste zustande:
gewerbliche Prägung,
keine originäre gewerbliche Tätigkeit,
keine Buchführungspflicht,
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,
Wertpapiere im Umlaufvermögen.
Gewerbliche Prägung
Der Fonds wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) aufgelegt. Die Geschäfte werden alleine durch die in der Gesellschaft voll haftende GmbH geführt. Alle anderen Gesellschafter sind von der Haftung ausgeschlossen. Nach Auffassung des BGH kann die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zwar nicht durch einen Namenszusatz der Gesellschaft oder einen anderen Hi...