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BBV 9/2005 S. 7
Grunderwerbsteuerpflicht der Abtretung einer Kaufoption für ein Grundstück
Die entgeltliche Abtretung einer unstreitigen Erwerbsposition steht nach dem einem Verzicht i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG gleich. Damit gehört sie zur Gegenleistung.