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BBV 9/2005 S. 6

Bürgschaftsgesicherte Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften

Wie das BMF in einem Schr. v. - IV B 7 - S 2742a - 31/05 mitteilt, ist § 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. KStG grundsätzlich nur auf solche Sachverhalte gerichtet, in denen der Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person eine Kapitalforderung besitzt und über diese aus Anlass der Darlehensgewährung eine Verfügungsbeschränkung zu Gunsten des rückgriffsberechtigten Darlehensgebers getroffen wird. Damit ergänzt das BMF sein Schr. v. (BStBl 2004 I S. 593).