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Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren auch für 1994 bis 1996 verfassungswidrig?
Das FG Münster hat durch Vorlagebeschl. v. - 10 K 6837/03 E dem BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 maßgeblichen Fassung mit Art. 3 GG vereinbar ist, soweit sie bestimmt, dass Veräußerungen von Wertpapieren als Spekulationsgeschäfte steuerlich zu erfassen sind.