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BFH 26.10.2006 II R 32/05, NWB direkt 36/2005 S. 10

Feststellungszuständigkeit und Feststellungsverjährung nach Anzeige des Eigentumsübergangs

Bei einer nicht aufgeteilten Gegenleistung für den Eigentumsübergang an mehreren Grundstücken aufgrund gleichzeitiger Anwachsung verschiedener Gesamthandsanteile ist wegen des einheitlichen Rechtsvor-S. 11gangs eine gesonderte Feststellung für die Grunderwerbsteuer erforderlich; durch nachträgliche Vereinbarung dieser einheitlichen Gegenleistung kann die Finanzamtszuständigkeit wechseln. Die Anzeige des Grundstücks-Eigentumsübergangs lässt den Beginn der Feststellungsverjährung aus, wenn sie an das zuständige Finanzamt gerichtet ist und eindeutig einen grunderwerbsteuerlichen Sachverhalt bezeichnet.