Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin 03.05.2005 2 K 2194/02, NWB direkt 36/2005 S. 8

Investitionzulage für Datenkabel und Zubehör

Datenkabel nebst Zubehör sind als bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen, wenn sie durch die Verbindung mit dem Gebäude nicht dessen wesentliche Bestandteile nach §§ 93, 94 Abs. 2 BGB geworden sind.