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BFH 31.05.2005 III B 143/04, NWB direkt 36/2005 S. 8

Erhöhte Zulage bei Mischbetrieben

Die erhöhte Investitionszulage kommt bei Mischbetrieben, die auch ein in die Handwerksrolle eingetragenes Handwerk ausüben, nur für die angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter in Betracht, die dem eingetragenen Gewerk überwiegend dienen. Die verrichteten Tätigkeiten müssen ganz oder zum Teil dem vom Berufsbild bestimmten eingetragenen Gewerk dienen. Anhaltspunkte für die Einordnung ergeben sich aus den Berufsbildern, wie sie in den Rechtsverordnungen auf der Grundlage der Handwerksordnung umschrieben sind. Dabei kann nicht rein schematisch allein aufgrund der Tätigkeitsbeschreibungen und der Aufführung verschiedener Kenntnisse und Fertigkeiten im meisterlichen Berufsbild entschieden werden, welche Verrichtungen einem Handwerk als wesentlich zuzurechnen sind. Aus den entsprechenden Verordnungen k...