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Anrechnung der Förderung von Genossenschaftsanteilen
Die Anrechnung der Förderung von Genossenschaftsanteilen auf die Eigenheimzulage für eine Wohnung beschränkt sich nicht auf die Fallgruppe einer parallelen Förderung. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 9 Abs. 2 Satz 4 EigZulG ist die Anrechnung vielmehr ausnahmslos vorzunehmen.