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FG Düsseldorf 28.06.2005 17 K 6808/02 E, NWB direkt 36/2005 S. 5

Nachträgliche Erweiterung eines zuvor begrenzten Antrags auf Durchführung des Realsplittings

Die nachträgliche Erweiterung des zuvor betragsmäßig begrenzten Antrags des Unterhaltsleistenden auf Durchführung des Realsplittings mit entsprechend geänderter Zustimmungserklärung des Unterhaltempfängers stellt ein rückwirkendes Ereignis dar, das die Bestandskraft bereits ergangener Steuerbescheide durchbricht.