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OFD Düsseldorf 24.08.2005 S 2198 b - 7 - St 211, NWB direkt 36/2005 S. 5

Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Der Abzug der beantragten erhöhten Absetzungen ist nicht vorab im Veranlagungsverfahren abzulehnen, wenn die Bescheinigungsbehörde die Höhe der begünstigten Aufwendungen nicht bescheinigt. Das zuständige Finanzamt muss vielmehr im Remonstrationsverfahren bei der Bescheinigungsbehörde auf der Ausstellung einer vollständigen Bescheinigung bestehen.