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Krankenversicherung | Voller Beitragssatz für Versorgungsbezüge von Rentnern
Das entschieden, dass gegen die Erhebung der Krankenversicherungsbeiträge von Rentnern auf Versorgungsbezüge nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Sie beseitigt eine bisherige Privilegierung von Versorgungsbezügen gegenüber sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherungspflichtigen, für die jeweils der volle allgemeine Beitragssatz anwendbar ist.