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BAG 19.04.2005 9 AZR 188/04, NWB 36/2005 S. 291

Arbeitsrecht | Auskunftsanspruch bei Überlassung eines Dienstfahrzeugs auch zur privaten Nutzung

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch, wenn er auf die Auskunft zur Durchsetzung eines möglichen Zahlungsanspruchs (auch gegen Dritte) angewiesen ist, der Arbeitgeber die Auskunft unschwer erteilen kann und sie ihn nicht übermäßig belastet. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen und wird die Lohnsteuer wegen des dem Arbeitnehmer zufließenden geltwerten Vorteils nach der sog. 1 %-Regelung ermittelt, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer Auskunft über die tatsächlich mit der Fahrzeughaltung verbundenen Kosten zu erteilen (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG), damit dieser die wegen einer nur geringen privaten Nutzung möglicherweise überzahlte Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet verlangen kann (