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OFD Koblenz 21.07.2005 S 2133 A, NWB 36/2005 S. 286

Einkommensteuer | Behandlung von Domainnamen

Nach der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 85/2005 v. - S 2133 A NWB SAAAB-58974 der OFD Koblenz ist beim Erwerb eines Domainnamens davon auszugehen, dass ein Domainname ein immaterielles Wirtschaftsgut ist. Bei entgeltlichem Erwerb sind die Aufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 EStG zu aktivieren. Da der Domainname dem Betrieb grundsätzlich zeitlich unbeschränkte wirtschaftliche Vorteile und Möglichkeiten bietet, handelt es sich um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. In diesem Sinne hat das , Revision eingelegt, Az. BFH: III R 6/05, entschieden. Wird ein Einspruch auf dieses anhängige Revisionsverfahren gestützt, ruht das Verfahren insoweit nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren.