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Abgabenordnung | Anlaufhemmung der Feststellungsfrist bei Erfüllung der Anzeigepflicht durch den Notar
Das NWB CAAAB-60419 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Kommt ein nach § 18 GrEStG zu einer Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht durch eine den Anforderungen des § 20 GrEStG entsprechende Anzeige an das zuständige Finanzamt nach, wird der Beginn der Festsetzungs-/Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass für denselben Rechtsvorgang nach § 19 GrEStG Anzeigeverpflichtete ihre Anzeigepflicht nicht erfüllt haben. (2) Die Aussage im Urteil v. - II R 125/90 (BStBl 1994 II S. 866), § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO stelle nur auf solche Anzeigen ab, zu deren Erstattung der Steuerpflichtige verpflichtet ist, nicht aber auch auf solche, die von vom Steuerpflichtigen unabhängigen Dritten abzugeben sind, ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen eine alleinige Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare besteht...