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NWB Nr. 36 vom Seite 3013 Fach 3 Seite 13677

Anschaffungskosten für den Erwerb von Waldflächen

Aufteilung des Kaufpreises auf den „Grund und Boden” und das „stehende Holz” beim Erwerb von der BVVG

Joachim Graf zu Ortenburg

Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises beim Erwerb von Wald von der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat erhebliche bilanzielle Auswirkungen. Je höher die Anschaffungskosten für das stehende Holz angesetzt werden können, umso mehr wirken sich Veränderungen im Waldbestand aufgrund von Einschlagsmaßnahmen oder Kalamitäten (u. a. durch Windwurf, Borkenkäfer, Waldbrand) aufwandswirksam aus. Der Aufteilungsmaßstab für die Wirtschaftsgüter „stehendes Holz” und „Grund und Boden” ergibt sich aus dem vom Gesetzgeber in der Flächenerwerbsverordnung vorgeschriebenen Kaufpreisermittlungsverfahren.

I. Problemstellung

Gemäß § 3 Abs. 8 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) können Wieder- und Neueinrichter eines forstwirtschaftlichen Betriebs sowie entschädigungslos enteignete Alteigentümer, die einen forstwirtschaftlichen Betrieb neu einrichten, bis zu 1 000 ha ehemals volkseigener, von der Treuhandanstalt zu privatisierender Waldflächen zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis erwerben. Verkauft werden diese Waldflächen von der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (im Folgenden: BVVG), der so genannten Privatisierungsstelle. Die BVVG verkaufte seit 1992 rund 455 000 ...