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FG Köln Urteil v. - 6 K 9089/97

Gesetze: DB-StÄndG DDR § 9

Neueröffnung eines Steuerberatungsbüros in den neuen Bundesländern

Leitsatz

Die Eröffnung einer Betriebsstätte (Zweigniederlassung, Zweitbüro) ist grundsätzlich keine Neueröffnung eines Betriebs i. S. des § 9 Abs. 1 DB-StÄndG DDR. Sie kann allerdings die Merkmale eines ,,Teilbetriebs'' erfüllen. Dies setzt indes voraus, daß dieser Teilbetrieb mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet und organisatorisch ein geschlossener Teil des Gesamtbetriebs ist, der für sich allein lebensfähig ist. Dies ist zu verneinen, wenn das ,,Zweitbüro'' eines Steuerberaters keinen eigenen Büroleiter hat, über kein eigenes Geschäftskonto verfügt, keine eigene Buchführung hat und nicht unter einem eigenen Briefkopf nach außen auftritt.

Fundstelle(n):
CAAAB-60270

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