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StuB Nr. 10 vom Seite 517

Viertes Finanzmarktförderungsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

Der Vermittlungsausschuss folgte dem Anrufungsbegehren des Bundesrats, die im Gesetz vorgesehene Untersagungsmöglichkeit von „Leerverkäufen” zu streichen. Wegen des Sachzusammenhangs soll darüber hinaus auch die Regelung über die Meldepflicht von Leerverkäufen entfallen, da die Aufsicht durch das Entfallen der Untersagungsmöglichkeit keine Eingriffsmöglichkeiten bezüglich getätigter Leergeschäfte mehr hat.

Auch beim Pfandbriefgesetz folgte der Vermittlungsausschuss dem Anliegen des Bundesrats. Das Pfandbriefgesetz soll an die Änderungen des Hypothekenbankgesetzes hinsichtlich der Durchführung von derivativen Geschäften angepasst werden, wobei die Kreditinstitute die Funktion des Treuhänders übernehmen würden.S. 518

Das im Kreditwesengesetz neu geregelte Datenabrufsystem zur Bekämpfung des Terrorismus, der Geldwäsche und des Untergrundbankenwesens soll beibehalten werden. Die bei den Banken für den Abruf im Online-System bereitzuhaltenden Kontostammdaten werden auf das zur Identifizierung und Zuordnung von Konten Unerlässliche reduziert. Deshalb sieht die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Neufa...