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StuB Nr. 9 vom Seite 428

Garantierte Kaufpreiszahlung

Die Erklärung des verwaltungs- und verfügungsbefugten vorläufigen Insolvenzverwalters, er garantiere für die Bezahlung der von ihm bestellten Waren, verpflichtet ihn bei späterer Masseunzulänglichkeit nicht zur Zahlung des Kaufpreises aus dem eigenen Vermögen. Allerdings begründet die Erklärung seine persönliche Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, ohne dass er sich mit dem Einwand entlasten kann, er habe nicht erkennen können, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen werde (§§ 60, 61 InsO; OLG Rostock, Urteil vom  - 3 U 158/03, ZIP 2005 S. 220).