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Dividendenerträge: Richtige Buchung nach dem Halbeinkünfteverfahren
Für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne einer Kapitalgesellschaft gilt zurzeit unterschiedslos ein KSt-Satz von 26,5 %. Will eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH, den von ihr erzielten Gewinn nach Maßgabe des neuen Rechts nicht in die Rücklage einstellen, sondern an ihre Gesellschafter ausschütten, wird sie feststellen, dass sie ihren Anteilseignern den zur Ausschüttung vorgesehenen Betrag keineswegs in voller Höhe überweisen kann. Die Gewinnausschüttungen unterliegen der KapESt. Diese beträgt nach neuem Recht 20 %. Sie wird ungeachtet der hälftigen Steuerfreiheit von der gesamten Bruttodividende berechnet und nicht etwa nur von der Hälfte. Die Kapitalgesellschaft muss also von der beschlossenen Ausschüttung 20 % einbehalten und als KapESt für Rechnung ihres Gesellschafters an das FA abführen. Außerdem behält die Kapitalgesellschaft 5,5 % der KapESt als SolZ ein, so dass nur 78,90 % der Bruttodividende an den Anteilseigner ausgezahlt werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 1, § 43a Abs. 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1 EStG). Der KSt-Satz ist wegen der sog. Jahrhundertflut ab für ein Jahr auf 26,5 % erhöht worden. Im Folgenden geht es um die Besteuerung des Anteilseigners mit den von ihm erzielten Dividenden, nicht...