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StuB Nr. 8 vom Seite 364

Die Bilanzierung von Fondsanteilen zur Deckung von Entsorgungs-, Wiederherstellungs- oder ähnlichen Verpflichtungen gem. IFRIC 5

– Prof. Dr. Henning Zülch, und Dipl.-Kfm. Jesco Willms, beide Clausthal-Zellerfeld –

I. Einleitung

Als Fortsetzung der in den vergangenen drei Heften bereits erläuterten Rechnungslegungsinterpretationen IFRIC 1 bis IFRIC 4 (vgl. StuB 2005 S. 226, 269 sowie 315) folgt in diesem Heft eine kurze Einführung in die Regelungen des IFRIC 5. Nach grundlegenden Informationen zum Thema werden die Auslegungsregeln des IFRIC 5 in gewohnter Weise dargelegt.

II. IFRIC 5 (Rights to Interests arising from Decommissioning, Restoration and Environmental Rehabilitation Funds)

1. Grundlegendes

Die Aktivitäten eines Unternehmens können Verpflichtungen zur Entsorgung, Wiederherstellung und Ähnlichem mit sich bringen (vgl. hierzu auch Zülch/Willms, StuB 2005 S. 226 f.). Für diese Verpflichtungen sind vom bilanzierenden Unternehmen Rückstellungen (provisions) zu bilanzieren, da eine hinreichend wahrscheinliche künftige Verpflichtung vorliegt, allerdings der genaue Betrag der Verpflichtung und/oder der Ablösezeitpunkt meist nicht ermittelbar sind (IAS 37.10 f.).

In der Unternehmenspraxis werden vielfach Fonds initiiert, die dazu bestimmt sind, diese Verpflichtungen des Unternehmens in kommenden Perioden zu decken. Die Bildung eines solchen Fonds kann durch gesetzliche Vorgaben oder Regulierungsbestimmungen vorgeschrieben werden. Indes könne...