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StuB Nr. 8 vom Seite 363

Unterkapitalisierungsvorschrift des § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG a. F. als Diskriminierung ausländischer Muttergesellschaften

– Anmerkungen zum  –

RA/StB Dr. Jens-Uwe Hinder, LL.M. und RA Dr. Volker Heidbüchel, LL.M., beide Berlin
Die Kernthesen:
  • Jede Form der Ausländer-Diskriminierung muss als gemeinschaftswidrig angesehen werden.

  • Als unmittelbare Folge der Entscheidung des ist die gegen die Niederlassungsfreiheit des Art. 43 EG verstoßende Norm des § 8a KStG alter und neuer Fassung in der Besteuerungspraxis nicht mehr anwendbar.

  • Bei der Beseitigung des europarechtswidrigen diskriminierenden Zustands steht dem Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeit zu, die „safe-haven”-Bestimmung des § 8a KStG n. F. insgesamt abzuschaffen oder auf sämtliche Steuerinländer zu erstrecken.

I. Einführung

Der entschieden, dass § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG in der bis zum Inkrafttreten des StSenkG vom geltenden Fassung eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit des Art. 43 EG darstellt, da die Vorschrift ohne sachlich gerechtfertigten Grund deutsche Tochtergesellschaften allein deswegen steuerlich schlechter behandelt, weil ihre Muttergesellschaften in einem anderen Mitgliedstaat als die Tochtergesellschaft ansässig sind. Mit dieser Entscheidung setzt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung zu Steuervorschriften der EU-Mitgliedstaaten, die in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit der Unternehmen einschränken, f...