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Neues Behindertengleichstellungsgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze” ist abgeschlossen worden, nachdem der Bundesrat auf seiner Sitzung vom zugestimmt hat (vgl. auch die Materialien in BT-Drucks. 14/7420, BT-Drucks. 14/8043 und BT-Drucks. 14/8331). Die Auswirkungen des vor allem auf die Verwaltungsbehörden des Bundes zugeschnittenen Gesetzes auf die Privatwirtschaft sind vergleichsweise gering. Grundgedanke des Gesetzes, das am in Kraft tritt, ist die Schaffung sog. barrierefrei gestalteter Lebensbereiche zugunsten von behinderten Menschen. Um die Herstellung dieser Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist u. a. vorgesehen, dass zwischen Wirtschaftsunternehmen und Behindertenverbänden sog. Zielvereinbarungen getroffen werden sollen.