Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionszulage für Datenkabel und Zubehör
()
Mit Urteil vom (StuB 2000 S. 218) hat der BFH entschieden, dass die zur Vernetzung einer EDV-Anlage verlegten Datenkabel nebst Zubehör nach der jedenfalls im Jahre 1990 im Beitrittsgebiet bestehenden investitionszulagenrechtlich übergangsweise anzuerkennenden regionalen Verkehrsanschauung nicht zu dem typischen Ausstattungsstandard eines Betriebsgebäudes gehörten. Sie waren damit keine wesentlichen Gebäudebestandteile i. S. des § 94 Abs. 2 BGB und als bewegliche Wirtschaftsgüter zulagenbegünstigt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist von dieser Verkehrsanschauung noch bis einschließlich 1991 auszugehen.