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Neue Meldepflichten für beschäftigte Ehe- und Lebenspartner
I. Vorbemerkungen
Mittels des Gesetzes „Hartz IV” (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom , BGBl I S. 2954) wurden mit Wirkung ab dem neue Meldepflichten in der Sozialversicherung für den Fall eingeführt, dass ein Arbeitgeber seinen Ehegatten oder Lebenspartner in seinem Betrieb beschäftigt oder dass ein geschäftsführender Gesellschafter in einer GmbH tätig ist (Änderung des § 28a Abs. 3 Satz 2 SGB IV).
Bislang bestanden zu der neuen Rechtslage Unklarheiten, die allein in die Verantwortung des Gesetzgebers fallen: Die Neuformulierung des § 28a SGB IV durch „Hartz IV” ist nämlich einerseits bereits in Kraft, andererseits aber sehr auslegungsbedürftig. Deshalb wurden Präzisierungen im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen, denen der Bundesrat am zugestimmt hat; hierbei handelt es sich um das „Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht” (Verwaltungsvereinfachungsgesetz, vgl. den Gesetzesbeschluss des Bundestags in BR-Drucks. 42/05), welches bereits abschließend (Ende Januar 2005) im federführenden Bundestagsauschuss behandelt worden ist und in dem hier interessierenden Punkt rückwirkend zum in Kraft treten soll.
II. Die neue Rechtslage
Die neue Rechtslage zeichnet sich durc...