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StuB Nr. 7 vom Seite 333

Bearbeitung der Einwendungen gegen das verfassungsgemäße Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bearbeitung der Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der ab 2004 geltenden Regelungen des HBeglG vom (BGBl I S. 3076, 2004 I S. 69; BStBl 2004 I S. 120) Folgendes:

Das HBeglG 2004 ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Die darin umgesetzten Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Subventionsabbau waren Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Haushaltsausschuss (vgl. Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Entwurf eines HBeglG 2004; BT-Drucks. 15/1751, S. 3 und 4) und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Gewichtige Positionen, wie z. B. die Eigenheimzulage und die Entfernungspauschale, waren bereits im Regierungsentwurf enthalten. Die im Vermittlungsverfahren zum HBeglG 2004 vorgenommenen Veränderungen hielten sich im Rahmen des Anrufungsbegehrens des Bundesrats und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens. Eine Beratung anhand ausformulierter Gesetzentwürfe ist nach der geltenden Rechtsprechung des BVerfG nicht erforderlich (vgl. , BStBl 2000 II S. 162 [165, 166]).

Einsprüche, mit denen geltend gemacht wird, das HBeglG 2004 sei nicht verfassun...BStBl 1991 II S. 104