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StuB Nr. 7 vom Seite 320

Vorsteuerabzug auch aus Rechnungsduplikaten möglich?

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Problemstellung: Um einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, muss dem Unternehmer u. a. eine Rechnung i. S. von § 14 UStG vorliegen. Oftmals stellt sich im Rahmen von USt-Sonderprüfungen heraus, dass die ursprünglich vorliegende Orginalrechnung nicht mehr auffindbar ist. Die Finanzverwaltung wird regelmäßig die Auffassung vertreten, dass ein Vorsteuerabzug mangels Vorliegens einer Orginalrechnung ausscheidet. Dieser Auffassung stimmt die Finanzrechtsprechung nicht uneingeschränkt zu.

(C-85/95: Reisdorf ./. Finanzamt Köln-West): Im Urteilsfall baute der Kl. in ein ihm gehörendes Gebäude Gewerberäume ein, die er an den Betreiber eines Großmarkts umsatzsteuerpflichtig vermietete. Er verzichtete mit den USt-Voranmeldungen für das Streitjahr auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG und beantragte den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus den Herstellungskosten der Gewerberäume. Im Rahmen einer beim Kl. durchgeführten USt-Sonderprüfung legte der Kl. verschiedene Rechnungen, insbesondere Zwischenrechnungen des Generalunternehmens, der H-GmbH, in Kopie vor. Da der Kl. trotz Aufforderung die Originalrechnungen nicht vorlegte, kürzte das FA die Vorsteuerbeträge in dem unter dem Vo...