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Vorsorgeaufwendungen bei 400-Euro-Jobs
Es stellt sich die Frage, inwieweit Vorsorgeaufwendungen bei einem 400-Euro-Job ab geltend gemacht werden können (vgl. zur bisherigen Regelung , DStR 2001 S. 1434 = StuB 2001 S. 772). Hierzu gelten unter Bezug auf die früheren Verwaltungsanweisungen folgende Grundsätze:
400-Euro-Job: Die Steuerfreiheit eines 400-Euro-Jobs kommt ab nicht mehr in Betracht, weil die Befreiung nach § 3 Nr. 39 EStG entfallen ist.
400-Euro-Job, der nach LSt-Karte abgerechnet wird: Ein Sonderausgabenabzug ist in Bezug auf einen eventuell entstehenden Arbeitnehmeranteil möglich. Es liegen hinsichtlich des Arbeitslohns keine „steuerfreien Einnahmen” i. S. von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vor, so dass Vorsorgeaufwendungen dem Grunde nach als Sonderausgaben abziehbar sind. Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG vorzunehmen ist. Diese Kürzung um 16 v. H. greift, weil der Arbeitgeberanteil zu den steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen zählt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber zunächst zulässigerweise den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 12 v. H. geleistet hat.
400-Euro-Job, der gem. § 40a Abs. 2 oder 2a EStG pauschal versteuert wird: Es liegen keine „steuerfreien Einnahmen” i. S. vo...